Nürnberg, 21. Juli 2020. Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen begrüßt zwar die neuen Optimierungen der Förderung von Geringverdienern in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), hält aber an seiner grundsätzlichen System-Kritik bei der zweiten Säule der Altersvorsorge fest. Verbandsvorsitzender Manfred Baier sagt: „Spätestens jetzt zeigt sich, dass die versicherungsförmigen bAV-Durchführungswege nicht krisenresistent sind. Das ist eigentlich schon während der gesamten Niedrigzinsphase überdeutlich geworden. Das wissen auch die Arbeitgeber und deshalb helfen die neuen Fördersätze nur wenig.“ Der Bundesverband fordert daher vom Gesetzgeber, den Zugang zum 5. bAV-Durchführungsweg, zu erleichtern. „Vor allem in der Finanzverwaltung sind die Rahmenbedingungen noch zu kompliziert. Dort ist kein einheitlicher Umgang mit diesem versicherungsfreien Durchführungsweg, den pauschaldotierten Unterstützungskassen, geregelt. Widersprüchliche Aussagen bei den Finanzämtern behindern so ohne Not die steuerlichen Antragsverfahren“, so Baier weiter. Das versicherungslastige bAV-System animiere dazu, Liquidität aus den Unternehmen abfließen zu lassen, lediglich das Modell der U-Kassen stärke mit seinen Innenfinanzierungseffekten die Kapitalausstattung der Unternehmen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz mit nur äußerst mäßigem Erfolg
Mit Einführung der Grundrente hat der Gesetzgeber den Arbeitgeberförderbeitrag aus dem § 100 EStG gerade auf maximal 288 Euro verdoppelt und gleichzeitig die monatliche Einkommensgrenze für Geringverdiener von 2.200 Euro auf 2.575 Euro brutto angehoben. Damit erhofft sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine stärkere Verbreitung der bAV in unteren Einkommensklassen. Das hatte eigentlich schon das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bewirken sollen – der Erfolg ist aber ausgeblieben: Nach den nun erstmals erhobenen Zahlen des statistischen Bundesamtes haben im ersten Jahr nach Einführung des BRSG nur rund 2,5 Prozent aller Unternehmen den alten Förderbetrag in Anspruch genommen, gleichzeitig ist ein Förderbeitrag von lediglich rund 67 Millionen Euro geflossen, die nur zu rund einem Drittel an kleine Unternehmen gingen. Die Anbieter von pdUK-Konzepten indes freuen sich über teilweise zweistellige Zuwachsraten. Selbst jetzt in der angespannten Corona-Krise würden trotz Kurzarbeit und Entlassungen weiterhin überdurchschnittlich viele Abschlüsse getätigt, so Baier. „Die Unternehmen erkennen jetzt vermehrt, wie wichtig eine ausreichend hohe Kapitalausstattung für überraschende Krisensituationen und eine starke bAV für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber sind. Mit einer intelligenten Nettolohnoptimierung ist das sogar ohne finanziellen Mehraufwand möglich.“
Hohe Arbeitgeberzulagen und Durchdringungsquoten im 5. bAV-Durchführungsweg
Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse verbleiben die Beiträge in aller Regel im Unternehmen und werden dort beispielsweise zur Finanzierung von Anlagevermögen oder Reduzierung von teuren Bankdarlehen eingesetzt. Die U-Kassen sind als soziale Einrichtungen anerkannt und steuerlich gefördert. Die Leistungsansprüche der Betriebsrentner sind durch den Pensionssicherungsverein aG (PSV) abgesichert. Aufgrund der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anreize geben Arbeitgeber statt der gesetzlichen Mindestzulage von 15 Prozent meist 30 bis 50 Prozent hinzu, teilweise sogar 100 Prozent. Die Durchdringungsquote in den Betrieben ist mit rund 80 Prozent der Belegschaft fast doppelt so hoch wie bei versicherungsförmigen bAV-Angeboten.