Bundesverband PDUK

Qualitätsrichtlinien

Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskasse e.V.
Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskasse e.V.
Stand: März 2021
Die Mitglieder verpflichten sich bei Einführung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse zum sorgsamen Umgang mit betriebswirtschaftlichen Herausforderungen, insbesondere unter Hinzuziehung von steuerlicher und arbeitsrechtlicher Beratung. Die Rechtsanwälte und Steuerberater sind im Rahmen der Einrichtung direkte Auftragnehmer und nicht lediglich im Hintergrund aktiv. Es darf keine unerlaubte Rechtsberatung erfolgen.
Eine pauschaldotierte Unterstützungskasse ist erst dann einzurichten, wenn ein Unternehmer sein Verständnis über der entsprechenden betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Beratung unter Abfrage konkreter Zielprämissen erklärt und er die Empfehlung als geeignet für sein Unternehmen erkannt hat.
Die Pauschaldotierte Unterstützungskasse ist in erster Linie als ein Instrument der Innenfinanzierung zu konzipieren. Entsprechend den Zielsetzungen des Unternehmers kann die gesamte Liquidität im eigenen Unternehmen eingesetzt werden. Sie erlaubt theoretisch aber auch, im Unternehmen nicht benötigte Gelder in Kapitalanlagen zu investieren. Kapitalanlagen sind von der pauschaldotierten Unterstützungskasse und ihrer Konzeption klar zu trennen. Eine Kapitalanlage erfolgt freiwillig dem Grunde und der Höhe nach und erfordert eine spezialisierte Kapitalanlageberatung, losgelöst von der Beratung zur Unterstützungskasse.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist ein flexibles Instrument, welches viele spezifische Unternehmenssituationen berücksichtigt. Deshalb kann es in ihrer Ausgestaltung keine Standardmodelle geben. Die Ausgestaltung ist individuelles Ergebnis einer Beratung und Folge der unternehmerischen Zielsetzungen. Somit kommen keine Standardverträge, sondern nur individualisierte Verträge zum Einsatz. Ebenso sind Versorgungsordnungen und Zusagen nicht in Form von Mustern einzusetzen, sondern individuell für den Einzelfall zu fertigen.
Unternehmer sind schriftlich und umfangreich über die verschiedenen Auswirkungen und rechtlichen Grundlagen zu informieren. Der Beratungsprozess ist schriftlich für das Unternehmen zu dokumentieren.

Grundlage einer Entscheidung sind belastbare Hochrechnungen bzw. Potentialanalysen durch einen zur Steuerberatung befugten Dienstleister. Die Hochrechnung sollte nachvollziehbar Steuereffekte, Liquiditätseffekte, Bilanzeffekte, partielle Steuerpflicht, Break-Even-Zins bei Kostenneutralität, PSV-Beiträge und alle Kosten der Einrichtung und Verwaltung enthalten. Berechnungen sollen ohne Fluktuation bei einem „Aussterbenden“ (geschlossenen) Versorgungswerk erfolgen – über alle Jahre bis zum Ausscheiden oder Versterben des letzten Mitarbeiters – und weisen im letzten Jahr die steuerlichen Wirkungen für das Unternehmen aus.

Die laufende Verwaltung der pauschaldotierten Unterstützungskasse und damit zusammenhängende steuerlichen Berechnungen sind verantwortlich und aus Haftungsgründen unmittelbar von für diese Tätigkeit befugte steuerliche Berater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer zu übernehmen.
Jedes Mitglied verfügt für den Fall einer Falsch- oder Fehlberatung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 4 Mio. Euro für den Standardfall, mit der Möglichkeit einer flexiblen Erhöhung.
Die Verbandsmitglieder haben alles zu tun, um die Steuerfreiheit der jeweiligen Unterstützungskasse zu gewährleisten (Mehrheitsgebot, 88/8/4-Regelung, keine Rückgewähr ohne Überdotierung der gesamten Kasse, regelmäßige Überprüfung der Satzung auf Basis aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung)
Berater haben eine ausführliche Dokumentation zu führen über Termine, Gesprächsinhalte, überlassene Unterlagen und Berechnungen. Die Zielsetzungen und Fragen der Unternehmer sind schriftlich zu dokumentieren
Die Mitglieder verpflichten sich zur strengen Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und geben Namen von Mandanten als Referenz nur nach Rücksprache mit dem entsprechenden Unternehmen an Dritte weiter. Sie bekennen sich zur absoluten Verschwiegenheit zu jeglichen Firmeninternas gegenüber Dritten.

Kennzeichnungen

Verbandsmitglieder, die sich an die Richtlinien halten, erkennen Sie anhand der folgenden Kennzeichnung: