Satzung und Mitgliedschaft

Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins. Wer die Mitgliedschaft im Verein beantragt hat, kann vor der Aufnahme Einblick in die Satzung nehmen.

Das zeichnet den Verband aus

Sicher.

Präzise durchgerechnete Konzeptionen unserer Verbandsmitglieder gewährleisten Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesicherte Leistungsansprüche.

Fair.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit stehen bei unseren Mitgliedern ganz oben in der Kundenbetreuung. Das gelingt mit viel Kommunikation und Wissenstransfer.

Sorgt.

Schnell, kompetent und serviceorientiert: Unsere Verbandsmitglieder sind für ihre Mandanten da, wenn Fragen auftauchen oder sich Veränderungen ergeben.

Mitgliedsantrag

Mitgliedschaft im Bundesverband – Die Mitgliedschaft im Verein kann von jeder natürlichen und juristischen Person, insbesondere auch von Unterstützungskassen schriftlich beantragt werden. – Der Verein kann Ehrenmitglieder ernennen. – Die Ablehnung des Aufnahmegesuches braucht nicht begründet werden. Die Entscheidung über ein Aufnahmegesuch ist unanfechtbar.

Aufnahme in den Verband

Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält mit der Benachrichtigung über seine Aufnahme ein Exemplar dieser Satzung sowie der Geschäftsordnung.

Weitere Hinweise zur Satzung

Jetzt Mitglied im Bundesverband pdUK werden