26. November 2020

Pauschaldotierte Unterstützungskassen – Instrument bei der Restrukturierung von Pensionszusagen

Pauschaldotierte Unterstützungskassen (pdUK) können ein interessantes Instrument bei der Restrukturierung von Pensionszusagen in Unternehmen darstellen.

Pauschaldotierte Unterstützungskassen (pdUK) können ein interessantes Instrument bei der Restrukturierung von Pensionszusagen in Unternehmen darstellen. Nicht nur die Niedrigzinsphase belastet die Bilanzen der Unternehmen, sondern ungewisse und zum Teil sehr hohe Bilanzsprungrisiken bei Wegfall der Versorgungsgrundlage. Im Rahmen eines Durchführungswechsels von §6a EstG Zusage auf eine §4d EstG Zusage können diese Bilanzsprungrisiken aufgefangen werden und ggf. für den Nachfolger nutzbar gemacht werden. Bilanzen können entlastet werden, unvorhersehbare Risiken vermieden werden. 

Am folgenden Beispiel möchten wir zeigen wo die Herausforderungen liegen und wie man ggf. die Risiken vermeiden kann. 

Annahmen:

Kleines Mittelständisches Unternehmen mit einer Zusage für den geschäftsführenden Gesellschafter über 3.000 Euro Monatsrente. Die Rückstellungen in der Steuerbilanz betragen zum Stichtag 31.12.19 549t€ und in der Handelsbilanz 813t€. 

Der Senior ist bereits 66 Jahre alt und möchte den Betrieb an den Junior übergeben. Es gibt Rücklagen aus einer Rückdeckungsversicherung in Höhe von rund 100t€. 

Der prognostizierte Verlauf der Rückstellungen in der Steuer- u. Handelsbilanz sieht wie folgt aus. 

Verlauf der Pensionszusagen

 Es zeigt sich, dass nicht nur die Rückstellungen in der Handelsbilanz steigen und damit das bilanzielle Eigenkapital des Unternehmens weiter belastet wird, sondern auch die Steuerbilanz einen sehr flachen Verlauf hat und beide Rückstellungen gemäß Heubeck Tafeln erst mit dem 115. Lebensjahr aus der Bilanz verschwinden. 

Ein Risiko für den Nachfolger liegt im Bilanzsprung. Dieser Bilanzsprung tritt immer dann ein, wenn im Todesfall des Versorgungsberechtigten die Rückstellungen aufgelöst werden müssen. Sollte in diesem Beispiel der Senior im Alter von 90 Jahren versterben, sind immer noch über 320t€ Steuerrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens, die dann gewinnerhöhend aufgelöst werden müssen. Eine Liquiditätsbelastung für das Unternehmen, die weder zeitlich, noch in der Höhe kalkuliert werden kann. Für den Nachfolger bedeutet dies eine starke Belastung, zumal sich der Unternehmensteuersatz ebenfalls verändern könnte. 

Eine Lösung könnte die Übertragung auf eine pauschaldotierte Unterstützungskasse darstellen. Mit einem Wechsel des Durchführungsweges können die Rückstellungen aufgelöst werden. Andererseits kann die Zuwendung an die Unterstützungskasse als Betriebsausgabe gegen die gewinnerhöhenden Auflösungen der Rückstellungen verrechnet werden. 

Um die Zuwendung finanzieren zu können, kann die Unterstützungskasse ein Darlehen vergeben. Die notwendige Liquidität, die die Unterstützungskasse benötigt um die Rentenleistungen erfüllen zu können, werden dann über Zins- und Tilgungsleistungen des Unternehmens im Rahmen der Darlehensgewährung finanziert. 

Die Rückdeckungsversicherung kann für Notfälle als Liquiditätsreserve im Unternehmen verbleiben. Die laufenden Zins- und Tilgungsleistungen müssten dann aus den laufenden Erträgen des Unternehmens gezahlt werden. Dabei werden die laufenden Tilgungsleistungen den Passivwert weiter abbauen, so dass sich die bilanzielle Eigenkapitalsituation des Unternehmens stetig verbessern wird. 

Je nach Beurteilung durch den Wirtschaftsprüfer des Unternehmens könnte die die Passivseite bereits zum Übertragungszeitpunkt verkürzt werden, indem die handelsrechtlichen Rückstellungen ausgelöst werden. Der Nachfolger könnte über eine beitragsorientierte Altersversorgungszusage, die über Unterstützungskasse finanziert wird, eine eigene Versorgung aufbauen. Da Zuwendungen in der Aktivphase eine „Kann“ Entscheidung des Unternehmers ist, können Zuwendungen zunächst für die Nachfolger ausbleiben und erst dann erfolgen, wenn für den Senior keine Leistungen mehr zu erbringen sind. Somit kann bei Ableben des Altgesellschafters das noch nicht verbrauchte Kassenvermögen weiter vom Nachfolger genutzt werden. Ein Bilanzsprungrisiko entsteht nicht. Im Gegenteil, die Altzusage kann zusätzlich zur Verbesserung der Altersabsicherung des Nachfolgers genutzt werden. 

Dieser kleine Ausschnitt soll nur einen kleinen Einblick in die Möglichkeiten der pauschaldotierten Unterstützungskasse bei der Restrukturierung von Pensionszusagen geben. Eine fachliche Beratung ist immer wichtig, zumal es um zahlreiche steuerliche, gesellschaftsrechtliche und auch arbeitsrechtliche Fragestellungen geht, die nicht ohne qualifizierte Beratung umgesetzt werden sollten. 

Über den Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen.

Pauschaldotierte Unterstützungskassen dienen seit rund 150 Jahren als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihr Wesen ist die Anlage der Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers. Die pauschaldotierten U-Kassen genießen weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Vorteile und die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein PSV abgesichert. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Manfred Baier.

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