22. Juli 2020

Bessere bAV-Rahmenbedingungen: Unterstützungskassen sehen Politik in der Pflicht

Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen fordert vom Gesetzgeber, den Zugang zum fünften bAV-Durchführungsweg zu erleichtern. So animiere das versicherungslastige bAV-System dazu, Liquidität aus den Unternehmen abfließen zu lassen, lediglich das Modell der U-Kassen stärke mit seinen Innenfinanzierungseffekten die Kapitalausstattung der Unternehmen.

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Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen fordert vom Gesetzgeber, den Zugang zum fünften bAV-Durchführungsweg zu erleichtern. So animiere das versicherungslastige bAV-System dazu, Liquidität aus den Unternehmen abfließen zu lassen, lediglich das Modell der U-Kassen stärke mit seinen Innenfinanzierungseffekten die Kapitalausstattung der Unternehmen.

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Über den Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen.

Pauschaldotierte Unterstützungskassen dienen seit rund 150 Jahren als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihr Wesen ist die Anlage der Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers. Die pauschaldotierten U-Kassen genießen weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Vorteile und die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein PSV abgesichert. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Manfred Baier.

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