11. September 2018

Nicht den fünften bAV-Durchführungsweg vergessen

Pauschaldotierte Unterstützungskassen als bAV-Alternative zu Versicherungsangeboten häufig noch unbekannt. Viele Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Nürnberg, 11. September 2018. Der Erfolg des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) bleibt weiter aus, die vielstimmige Kritik hält unvermindert an. Das nimmt der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen (BV pdUK) nun erneut zum Anlass, um auf die Vorzüge der pauschaldotierten Unterstützungskassen insbesondere für Mitarbeiter und mittelständische Unternehmen herauszustellen. „In den vielen Diskussionen rund um die betriebliche Altersversicherung auf Versicherungsbasis vermisse ich häufig den Hinweis, dass es dazu eine Alternative gibt“, sagt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV pdUK. Die pdUK ist der älteste der bisher fünf bAV-Durchführungswege, bei dem die Beiträge nicht in Versicherungen sondern im Unternehmen selbst angelegt werden.

Zweistellige Zuwachsraten, hohe Arbeitgeberzulagen und hohe Durchdringung in der Belegschaft

Während die Anbieter pauschaldotierter U-Kassen seit Verabschiedung des BRSG zweistellige Zuwachsraten aufweisen, können  die versicherungsbasierten Angebote auch weiterhin nicht den Mittelstand durchdringen. Selten zahlen die Arbeitgeber mehr als die 15 Prozent Mindestzulage hinzu. Im Gegensatz dazu legen die mittelständischen Arbeitgeber freiwillig regelmäßig 30 Prozent und mehr oben drauf, weil sie daraus betriebswirtschaftlichen Nutzen ziehen können. Einmal der Belegschaft erklärt, nehmen in der Regel rund 80 Prozent der Belegschaft das bAV-Angebot ihres Arbeitgebers mit einer pdUK an.  

Die Abkehr von Versicherungslösungen haben Gründe:

  • Die anhaltende Niedrigzinssituation führt bei den Versicherungen vermehrt zu Schwierigkeiten, so dass die Warnungen beispielsweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht mehr zu überhören sind.
  • Durch die Lockerung der Anlagebedingungen bei den bAV-Versicherungen erhöht sich das Risiko für die Arbeitnehmer.
  • Sozialabgaben auf die Rentenzahlungen und die vergleichsweise hohen Versicherungskosten führen die dürftigen Renditen der versicherungsbasierten Angebote gegen Null.
  • Die Haftungsproblematik belastet die Mittelständler weiterhin, da sich die wenigsten einer Tariflösung anschließen wollen.
  • Mögliche Pflichtzuschüsse können auf Seiten der Arbeitgeber zu einer Doppelbelastung führen und weitere Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Im Vergleich zu Versicherungsangeboten stehen die pauschaldotierten Unterstützungskassen weit besser dar:

  • Die Arbeitnehmer legen ihre bAV-Beiträge zum allergrößten Teil im Unternehmen selbst an. Damit hat der Arbeitgeber die vollständige Kontrolle über deren Erfolg.
  • Die Unternehmen nutzen die bAV-Beiträge zur Innenfinanzierung. Das fördert die Unabhängigkeit von Banken und verschafft ihnen bilanzielle Vorteile.
  • Die im Unternehmen erzielbaren Renditen sind weit höher als die auf dem Kapitalmarkt.
  • Die Kosten für die Einrichtung und Verwaltung der pdUK sind weit niedriger als bei versicherungsbasierten Modellen.
  • Sie sind als soziale Einrichtungen anerkannt und genießen daher Steuervergünstigungen.
  • Sie sind über den Pensionssicherungsverein PSV abgesichert.
  • Bei einer pdUK besteht kein Risiko von Pflichtzuschüssen.
  • Die Mitarbeiter sehen ihre Altersvorsorge im Unternehmen „arbeiten“. Das hebt ihre Arbeitsmotivation und Identifikation mit dem Unternehmen.

 „Viele Arbeitgeber sind durch das BRSG sensibilisiert und wollen etwas für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter tun. Aber die Situation rund um die Versicherungen lässt sie zaudern. Nach unserer Erfahrung sind sie dankbar für alternative Wege“, so Verbandschef Baier.

Über den Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen.

Pauschaldotierte Unterstützungskassen dienen seit rund 150 Jahren als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihr Wesen ist die Anlage der Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers. Die pauschaldotierten U-Kassen genießen weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Vorteile und die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein PSV abgesichert. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Manfred Baier.

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