10. April 2019

Garantien geben fünftem bAV-Durchführungsweg weiter Auftrieb

Aktuelle Umfrage unter Arbeitnehmern bestätigt die Wichtigkeit von Leistungsgarantien. Arbeitnehmer wirken bei der Gestaltung ihrer betrieblichen Altersvorsorge mit.

Nürnberg, 10. April 2019. Eine aus der Versicherungswirtschaft in Auftrag gegebene online-Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland GmbH gibt dem fünften und ältesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) weiter Rückenwind: der pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK). Denn als Ergebnis der Befragung gaben fast vier von fünf Arbeitnehmern an, dass ihnen Garantiezusagen wichtig oder sehr wichtig seien. Da das Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) den Versicherern aber bAV-Garantien untersagt, bleibt einzig der fünfte bAV-Durchführungsweg, der den Arbeitnehmern feste Zusagen auf alle Leistungen inklusive Zins und Arbeitgeberzulagen geben kann.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sitzen in einem Boot

Bei Gründung einer pauschaldotierten U-Kasse stellt das Unternehmen in der Regel einen Beirat, der bei den Entscheidungen über die Mittelverwendung mitwirkt. Üblicherweise legt das Gremium fest, dass der weit überwiegende Teil der bAV-Beiträge und der Arbeitgeberzulagen im Unternehmen selbst zu investieren sei, beispielsweise zur Ablösung teurer Bankkredite oder für Anschaffungen im Anlagevermögen. Dadurch rentiert sich die bAV über eine pdUK vom ersten Euro an. Einmal jährlich bekommen die Arbeitnehmer die Leistungen bei Renteneintritt beziehungsweise zum aktuellen Stand mitgeteilt. „Durch ihre Mitwirkungspflicht und die Transparenz bei der Mittelverwendung sitzen die Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber in einem Boot“, so Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK). „Es entsteht eine starke Identifikation mit dem Unternehmen.“ Zudem sei die pdUK über den Pensionssicherungsverein PSV der deutschen Wirtschaft abgesichert.

Hohe Durchdringungsquote, freiwillig hohe Arbeitgeberzulagen

Während das BRSG vor allem im Mittelstand noch immer nicht recht greifen will, sehen die Anbieter von pdUK-Konzepten durchweg positive Entwicklungen: Die durchschnittliche Durchdringungsquote bei mittelständischen Unternehmen liegt auch wegen der Transparenz und der Garantiezusagen bei etwa 80 Prozent. Durch die verschiedenen bilanziellen und steuerlichen Anreize, vor allem aber wegen der erheblichen Innenfinanzierungseffekte, geben die Arbeitgeber freiwillig meist 30 Prozent hinzu. Ein Gutteil der Arbeitnehmerbeiträge würde, so Baier, über Maßnahmen zur Lohnoptimierung finanziert werden, so dass die Beschäftigten kaum oder keine Einkommenseinbußen hinzunehmen hätten.

Über den Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen.

Pauschaldotierte Unterstützungskassen dienen seit rund 150 Jahren als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihr Wesen ist die Anlage der Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers. Die pauschaldotierten U-Kassen genießen weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Vorteile und die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein PSV abgesichert. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Manfred Baier.

Pressekontakt

Veranstaltungen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf